AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Kingunion, Richard King

Gender – Erklärung

Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird im folgenden Text die männliche Form gewählt ohne hierdurch die anderen Geschlechter in irgendeiner Art und Weise diskriminieren zu wollen.

Anwendungsbereich/Geltungsdauer

Nachfolgende allgemeine Vertragsbedingungen sind Bestandteil jedweder Zusammenarbeit mit Kingunion, so insbesondere von Angeboten, Verträgen, Zusatzleistungen und Nachträgen, sowie Kostenvoranschläge und Beratungsleistungen. Diese AGB‘s gelten ausschließlich für alle Verträge unter Ausschluss jedweder AGB‘s des Kunden. Dies gilt auch, wenn Kingunion im Einzelfall nicht ausdrücklich anderen AGB‘s widersprechen sollte. Es gelten jeweils die zum Vertragszeitpunkt aktuellen AGB‘s von Kingunion. Kingunion behält sich vor die AGB‘s zu aktualisieren und nach Bedarf anzupassen.

Verschwiegenheitsverpflichtung

Kingunion und der Kunde gewähren und verpflichten sich zur wechselseitigen, strengen Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mir der Vertragserfüllung in Erfahrung gebrachten Tatsachen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen, wie z.B. Betriebsgeheimnisse und Kostenkalkulationen.

Datenschutz

Kingunion berücksichtigt die Vorgaben des Datenschutzes der Europäischen Union. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite https://www.kingunion.de/datenschutz/ und ergänzend die Bedingungen des Auftragsverarbeitungsvertrages nebst dessen Anlagen.

Vertragsschluss

Die Angebote von Kingunion sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Kingunion dies dem Kunden gegenüber in Textform bestätigt hat. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt.

Leistungserbringung von Kingunion

Erstellung einer Website

Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die Inhalte seiner Website. Verzögerungen, die durch den Kunden hervorgerufen sind bedingen keine Haftung für Kingunion. Ein vereinbartes Leistungsziel verlängert sich angemessen unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsbelastung von Kingunion. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet hierdurch bei Kingunion entstandene oder/und entstehende zusätzliche Aufwendungen, wie unter anderem, Kosten für Wartezeiten und Vorhaltung von Personal zu tragen.

Hosting

Soweit Gegenstand der Vertragsleistung ein Vertrag über Hosting ist, so gelten ergänzend die Bedingungen des Auftragsverarbeitungsvertrages nebst dessen Anlagen; dies gilt insbesondere für ununterbrochene Leistungserbringung, soweit Kingunion kein Verschulden trifft; im übrigen gelten auch hier die Haftungsbegrenzungen gemäß diesen AGB‘s.

Drohneneinsatz/Fotos/Videos

Soweit Gegenstand die Vertragsleistung der Einsatz einer Drohne ist, so steht es Kingunion frei vergleichbare Technik einzusetzen.

Kauf/Verbrauchsgüterkauf

Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes in den AGB‘s oder sonst vereinbart worden ist.

Druckerzeugnisse

Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes in den AGB‘s oder sonst vereinbart worden ist.

Leistungsverweigerung

Soweit Kingunion berechtigte Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte/Leistungen haben, kann Kingunion die Einbindung solange verweigern, bis der Kunde die Zweifel nachvollziehbar ausgeräumt hat.

Leistungserbringung durch unseren Kunden

Soweit die Mitwirkung des Kunden für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, so hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch Kingunion die notwendigen Zuarbeiten zu erfüllen. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass zwei Wochen eine angemessene Frist im Sinne des § 643 BGB ist.
Der Kunde stellt sicher, dass bei sämtlichen Zuarbeiten und von ihm zu erbringenden Mitwirkungsleistungen keine Rechte Dritte verletzt werden, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte oder Markenrechte. Der Kunde stellt Kingunion insoweit von jedweden Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
Für den Inhalt ist der Kunde selbst verantwortlich.

Abnahme

Soweit der Vertragszweck eine Abnahme erfordert, so ist diese unverzüglich nach Fertigstellung vorzunehmen, spätestens binnen zwei Wochen ab schriftlicher Fertigstellungsanzeige gegenüber dem Kunden durch Kingunion. Die Abnahme gilt als vom Kunden erfolgt, wenn er innerhalb dieser Frist keine entsprechende Erklärung abgibt und in der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hingewiesen worden ist. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass zwei Wochen eine angemessene Frist im Sinne des § 640 Abs.2 BGB ist.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche vereinbarte Zahlungen werden mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Soweit Zahlungen, ohne vorherige Mahnung, nicht innerhalb von 7 Tagen seit Fälligkeit auf dem Konto von Kingunion eingegangen sind, fällt der Kunde in Schuldnerverzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug werden ab der 2. Zahlungserinnerung Mahngebühren in Höhe von 40,00 Euro in Rechnung gestellt (§ 288 Abs. 5 BGB).
Kingunion behält sich vor Abschlagszahlungen auf das Gesamtentgelt zu verlangen. Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Werte der von Kingunion erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen, höchstens 75 % der Gesamtvergütung.
Nebenkosten, wie insbesondere GEMA, Domaingebühren, Hosting, Transportkosten, etc. können im Einzelfall gesondert anfallen und sind vom Kunden unter Freistellung von uns, zu bezahlen.
Zur Verfolgung der Zahlungsansprüche behält sich Kingunion vor Inkassounternehmen einzuschalten. In diesem Zusammenhang werden die Daten des Kunden, soweit erforderlich, dorthin weiter gegeben.
Datenkonvertierungskosten werden mit dem jeweiligen, vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt

Von Kingunion gelieferte Ware und erbrachte Leistungen/Werke, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Kingunion. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung alles zu Unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung des Vorbehaltgutes führt und/oder führen kann.Soweit eine Beeinträchtigung durch Dritte erfolgt oder/und vorgenommen wird hat den Kunden Kingunion unverzüglich zu unterrichten.
Gleiches gilt auch für die vereinbarten Lizenzrechte an Urheberwerken von Kingunion.

Kommunikation

Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen Kingunion und dem Kunden sind folgende Format bei Übermittlung von digitalen Dateien per E-Mail zu nutzen:
Bilder und Grafiken: .psd, .eps, .dng, .bmp, .gif, .iff, .jpg, .psb, .pdf, .svg, .tiff, .heic, .ai, .arw, .indd, .xd, .ae
Video&Audio: .mp4, .hevc, .mxf, .mpeg, .mpg, .avi, ProRes von Apple, .mov, .r3d .wav, mp3, .aiff, .flac,
Texte und Datenquellen: .pdf, .txt, .csv in UNICODE utf-8
Dateien dürfen die Größe von 2 GB nicht überschreiten. Ab 10 MB Größe wird auf Anforderung an Kingunion ein entsprechender Zugang bis 2 GB kostenfrei erteilt.

Gewährleistung/Nacherfüllung

Website

Bei der Erstellung einer Internetpräsenz (Website) übernimmt Kingunion, insbesondere keine Gewähr für Verfügbarkeit einer vom Kunden gewünschten Domain und für die Qualität eines Ausdruckes der Website, soweit dies nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrages wurde.

Hosting

Für das Hosting gibt Kingunion Gewähr gemäß dem Verarbeitungsvertrag mit Anlagen, der Bestandteil dieser AGB ist.

Drohneneinsatz/Fotos/Videos

Soweit durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von Kingunion nicht zu vertretenden Umständen der Drohneneinsatz scheitert, übernimmt Kingunion keine Gewähr für eine hierdurch bedingte Leistungsverzögerung oder gar Ausfall der Leistung.
Soweit die Nutzung der Drohne deshalb unmöglich werden sollte, so zahlt der Kunde eine einzelvertraglich vereinbarte Aufwandsentschädigung. Soweit eine solche nicht vereinbart worden sein sollte, beträgt der an Kingunion zu erstattende Aufwandsersatz 30 % der Auftragssumme. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass im Einzelfall kleinerer Schaden bei Kingunion entstanden ist.

Kauf

Als Verkäufer gewährt Kingunion gegenüber Verbrauchern bei neuen Gegenständen zwei Jahre, bei gebrauchten ein Jahr Gewährleistung. Ist der Käufer ein Unternehmer, so beschränkt sich die Gewährleistungsfrist grundsätzlich auf ein Jahr.
Sollte die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel aufweisen, so steht Kingunion die Wahl der Nacherfüllung sowie ein zweimaliges Nacherfüllungsrecht zu.

Nacherfüllung

Soweit die erbrachte Leistung mangelhaft sein sollte, so steht Kingunion ein zweimaliges Nacherfüllungsrecht zu. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass vier Wochen eine angemessene Frist für die Nacherfüllung darstellt. Soweit die zweite Nacherfüllung auch scheitern sollte, können die weiteren gesetzlichen Rechte durch den Kunden geltend gemacht werden.

Haftung

Kingunion haftet nur für Schäden auf Grund vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist auch die Haftung wegen Vorsatzes ausgeschlossen, soweit die Handlung durch einen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Die Leistungserbringung hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden und anderer Beteiligter, wie z.B. Luftfahrtamt, Urheberfreigabe, sonstige Behörden ab. Soweit das Verschulden der Verzögerung bei Dritten, also nicht Kingunion liegt, übernimmt Kingunion keine Haftung.
Im übrigen gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst dessen Anlagen.
Kingunion übernimmt keine Haftung für durch den Kunden selbst eingebrachte Schadsoftware.

Urheberrecht

Sämtliche von Kingunion erbrachten Leistungen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kingunion zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken verwendet werden. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche geschützte Werke wie erstellte Grafiken, Bilder, Videoaufnahmen.
Quellcodes verbleiben bei Kingunion.

Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet eigenständig für eine Sicherung seiner Daten zu sorgen. Kingunion übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde selbst Daten einpflegt oder die Website abändert oder aktualisiert.
Sondervereinbarungen sind gegen Entgelt möglich.

Kündigungsrecht Kingunion

Kingunion steht ein Recht auf Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer vier-wöchigen Kündigungsfrist zu, insbesondere wenn

  • der Kunde seine Mitwirkungspflichten, trotz angemessener Fristsetzung durch Kingunion, ganz oder teilweise nicht erfüllt;
  • der Kunde bei wiederkehrenden periodischen Zahlungspflichten (nach Tagen, Wochen, Monate bemessen) mit mehr als insgesamt zwei Periodenzahlungen um mehr als den doppelten Periodenabrechnungsbetrag in Verzug gerät;
  • der Kunde bei wiederkehrenden periodischen Zahlungspflichten (nach Jahren bemessen) mit mehr als insgesamt einem Periodenabrechnungsbetrag um mehr als zwei Monate in Verzug gerät;
  • der Kunde gegen wesentliche Vertragsabsprachen verstößt.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist Kingunion berechtigt die Leistungen einzustellen, insbesondere ein Hosting zu beenden und die Internetseite offline zu stellen.
Unabhängig von der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Vertragsendezeitpunkt anfallenden Entgelte ohne Abzug zu leisten und Schadensersatz zu bezahlen.

Mietstudio

Mietgegenstand

Vermietet wird das Fotostudio vom Vermieter im 1. Stock (ca. 100m²) mit WC in D-95444 Bayreuth, Bürgerreuther Str. 16.

Das Büro vom Vermieter ist davon ausgeschlossen. Es gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise. Das Mietstudio kann für Arbeiten für Fotografie und Videografie genutzt werden.

 

Zusätzliche Mietgegenstände

Für die Benutzung von anderen Gegenständen (Requisiten, Kaffeemaschine, Nebelmaschine, Computer, usw.) bedarf es einer separaten Absprache/Erlaubnis vom Vermieter.

 

Räumlichkeiten

Das Fotostudio wird in einem besenreinen Zustand vermietet. Ist für den Mietzweck mit einer Veränderung zu rechnen, z.B. Laub von Bäumen, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fotostudio ist im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

 

Preise

Mietpreis:

Der Mietpreis beträgt bei einer Anmietung von 2h:  Montag – Freitag: 80€/h Samstag, Sonntags + Feiertage: 95€

Der Mietpreis beträgt bei einer Anmietung von 4h:  Montag – Freitag: 70€/h Samstag, Sonntags + Feiertage: 80€

Der Mietpreis beträgt bei einer Anmietung von 8h:  Montag – Freitag: 60€/h Samstag, Sonntags + Feiertage: 70€

Overtime wird im Viertelstundentakt (15 Minuten) zu je 25 Euro abgerechnet.

Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 2 Stunden. Die maximale Mietdauer für 1 Tag beträgt 12 Stunden.

Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom und Heizung.

Optionale Einweisung Technik 80,- EUR

Optionale Assistenz 60,- EUR / Stunde

Endreinigung Studio durch Kunde kostenlos, durch unser Team 60,- EUR. Bei starker Verschmutzung 130,- EUR. 

 

Verbrauchsmaterialien:

Die Kosten für verschmutzten Hintergrundkarton von 2,70m Breite betragen 15 Euro pro laufenden Meter.

Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere, an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.

Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt. Als Stundenmietsatz des Studios gelten die oben unter dem Punkt Mietpreis genannten Preise.

Der Mieter ist verpflichtet spätestens nach der Beendigung seiner Arbeit die Miete im vollem Umfang an den Vermieter zu bezahlen. Auch dann, wenn er seine Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht – nicht pünktlich – oder nicht planmäßig – durchführen konnte, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:

Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: keine Stornogebühr

Stornierung zwischen 6 und 5 Tage vor dem gebuchten Termin: 50% Stornogebühr

Stornierung zwischen 4 und 3 Tage vor dem gebuchten Termin: 75% Stornogebühr

Stornierungen weniger als 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% Stornogebühr

Alle Preise sind zzgl. 19% MwSt.

 

Kaution

Bei jeder Anmietung ist eine Kaution in Höhe von EUR 500,00 zu hinterlegen.

Diese wird bei sachgemäßer Rückgabe an den Vermieter wieder ausbezahlt.

Im Falle von entstandenen Schäden im Raum/Location, am Equipment sowie Abhandenkommen von Gegenständen wird die Kaution einbehalten.

 

Haftung

Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben, die allfällige Schäden am Mietgegenstand deckt.

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und vom Studio Equipment auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für diesen Zeitraum und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden, resultierende Folgeschäden und evtl. dem daraus resultierenden Nutzungsausfall. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Studio Equipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Licht Equipment des Mieters oder Dritte haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen z.B. Stromausfall.

Der Mieter hat sich auf Bitten vom Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

 

Nutzungsbedingungen

Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters.

Eine Weitervermietung durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.

Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit im Studio/on Location den geltenden Rechtbestimmungen genügt. Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein.

Bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.

Der Mieter und seine Arbeitnehmer sind dazu berechtigt jederzeit das Studio zu betreten.

Die Anzahl der Begleitpersonen zum Mieter ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen (z.B. ein Model, Visagistin, PR) begrenzt. Mehr als 3 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

Tiere dürfen aus hygienischen Gründen das Studio nicht betreten.

Im gesamten Studio sowie an der Location ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z.B. Kerzen) verboten. 

Während der Mietzeit ist eine Aufsichtsperson im Büro/an der Location anwesend. Im Regelfall ist das der Vermieter und oder ggf. eine von ihm beauftragte Vertrauensperson.

 

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sind einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort

Auf alle Verträge, die mit Kingunion geschlossen werden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bayreuth.

Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Seit der EU-Verordnung Nr. 524/2013 und der EU-Richtlinie 2013/11 (sogenannte ADR-Richtlinie) besteht für Verbraucher die Möglichkeit einer sogenannten Online-Streitbeilegung. Die dazugehörige Plattform finden Sie unter folgendem Link: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage